Unternehmen und Leistungen
Die Arbeitsvermittlung Ritter stellt sich vor
Unsere Ziele für Unternehmen
Die Suche nach geeignetem Personal kann Sie viel Zeit und Geld kosten! Unser Ziel ist es, Sie hierbei zu unterstützen und Ihnen als kompetenter Partner im Bereich der Arbeitsvermittlung und Förderung von Arbeitslosen zur Seite zu stehen!
Unsere Ziele für Arbeitnehmer
Wir sind ständig auf der Suche nach kompetenten und flexiblen Mitarbeiten. Unser Kundenstamm umfasst sowohl national wie auch international tätige Unternehmen. Gemeinsam mit Ihnen finden wir ein Job der zu Ihnen passt und Sie beruflich weiter nach vorne bringt.
Vermittlung von Personal
Mit einer Anfrage bei der Ritter Arbeitsvermittlung gehen Sie keine Verbindlichkeiten ein. Letztendlich liegt die Entscheidung bei Ihnen, welche Bewerberin, welchen Bewerber Sie für die offene Stelle einstellen!
Wir unterbreiten Ihnen Vorschläge aus unserer Datenbank oder schalten eigene Stellenanzeigen und suchen gezielt nach geeigneten Bewerber/innen auf Ihre Stellenprofile.
Wer trägt die Kosten?
Für Arbeitnehmer ist die Vermittlung in jedem Falle kostenfrei
und unverbindlich.
Für Arbeitgeber ist bei Vorliegen eines Vermittlungsgutscheines der Bundesagentur für Arbeit unsere Unterstützung für Sie mit keinen Kosten verbunden. Kann kein Vermittlungsgutschein abgerechnet werden, wird ein Honorar im Vorfeld vereinbart.
Förderungsberatung
Für viele Arbeitssuchende können Sie als Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen einen Eingliederungszuschuss bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen.
- Zunächst informieren wir Sie sehr gerne über Ihre Möglichkeiten.
- Diese Förderung wird dann individuell geprüft.
- Die Unterstützung erfolgt dabei schnell und unbürokratisch.
- Oder ganz einfach: Wir beantragen den Zuschuss für Sie!
Ihre Vorteile
- Unsere Dienstleistung können Sie zusätzlich zu Ihren sonstigen Aktivitäten (Anzeigen in Printmedien, etc) nutzen
- Unsere Dienstleistung ist für Sie kostenlos (bei Vorliegen eines Vermittlungsgutscheines) oder kalkulierbar da im Vorfeld ein Honorar vereinbart wird
- Ein im Vorfeld vereinbartes Honorar wird nur bei einer Einstellung fällig (erfolgsabhängig!)
- Mögliche Eingliederungszuschüsse werden automatisch beantragt; Kosten fallen prozentual nur vom generierten Zuschuss an; also absolut kostenneutral